Das Bezirksgericht Kyoto hat ihr Urteil zum schrecklichen Brandanschlag vor viereinhalb Jahren verkündet.


Das Gericht hat am Donnerstag den Angeklagten Shinji Aoba für schuldig gesprochen und die Todesstrafe verhängt. Dieses Urteil wird damit begründet, dass dieser Brandschlag eine der schlimmsten Massentaten in Japan seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs war.

Am 18. Juli 2019 fuhr der Angeklagte nach Kyoto und setzte das Studio-1 von Kyoto Animation in Brand.

Aoba erwarb 40 Liter Benzin in zwei Kanistern und transportierte diese mit einem Wagen zum Gebäude. Um 10:30 Uhr betrat er das Gebäude, entleerte die Kanister, rief laut Zeugen „Sterbt!„. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 70 Mitarbeiter im Gebäude, von denen viele aufgrund unzureichender Notausgänge nicht fliehen konnten.

Insgesamt 36 Menschen kamen bei diesem Unfall ums Leben und 32 wurden schwer verletzt. Aoba serlitt schwere Brandverletzungen und war deshalb erst 2019 ansprechbar.

Im Dezember 2020 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Aoba. Dieser behauptet, dass das Studio seine Ideen gestohlen hat. Im Mai vergangenen Jahres begann das Vorverfahren und im September 2023 die Hauptverhandlung.

Im Dezember 2023 forderte die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe. Aobas Anwälte plädierten auf Schuldunfähigkeit und forderten eine mildere Strafe. Zwei vor Gericht aussagende Psychiater waren uneins über seinen geistigen Zustand.

Richter Keisuke Masuda rechtfertigte das Todesurteil damit, dass Aoba zum Zeitpunkt der Tat weder geistig unzurechnungsfähig noch in einem verminderten Zustand war, weshalb er vollumfänglich strafrechtlich verantwortlich gemacht werden konnte.

© Kyoto Animation

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